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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Berufsfotografin Natascha Wondrusch

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1 Frau Natascha Wondrusch, nachstehend „die Fotografin“ genannt, erbringt ihre Leistungen nur auf Grundlage nachfolgender AGB. Diese gelten - sofern keine schriftlich festgehaltenen Änderungen vereinbart werden - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Die nachfolgenden AGB gelten für alle angebotenen Leistungen, Angebote und Lieferungen der Fotografin und sind integraler Bestandteil jedes Vertrages.

1.3 Bei den in diesen AGB verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt der gewählte Ausdruck für beide Geschlechter.




2. Fotoshootings und Aufträge

2.1. Mit dem Abschluss eines Vertrages (= Buchung eines Fotoshootings) stimmt der Vertragspartner diesen AGB vollinhaltlich zu, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich festgehalten wird.

2.2 Termine für Fotoshootings und alle sonstigen mit Fotoaufnahmen verbundenen Tätigkeiten sind für den Vertragspartner ab schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Fotografin verbindlich. Sollte der Vertragspartner zum schriftlich vereinbarten Shootingtermin oder anderen mit dem Auftrag verbundenen Terminen ohne vorherige rechtzeitige Absage* nicht erscheinen, werden die Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt) ab Geschäftssitz der Fotografin mit € 0,40/km und ein pauschalierter Aufwandersatz in Höhe von € 50,- verrechnet. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht in bar zurückbezahlt. Der Vertragspartner bekommt stattdessen einen Gutschein im Wert der geleisteten Anzahlung, einlösbar in Zusammenhang mit Leistungen und Angeboten der Fotografin.

 

* ausgenommene Absagegründe, die keinen Aufwandersatz/Fahrtkosten benötigen und zu einer kostenlosen Terminverschiebung führen sind medizinische Notfälle (ärztlicher Beweis notwendig)

2.3 Bereits mit der Fotografin vereinbarte Termine müssen bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Shootingtermins verschoben werden. Bei Schlechtwetter (z.B. Regen, Unwetter, Sturm) oder in sonstigen Fällen höherer Gewalt, die ein Shooting im Freien unmöglich machen, wird das diesbezüglich vereinbarte Shooting ohne zusätzliche Kosten auf den nächstmöglichen Termin verschoben; hierzu wird die Fotografin mit dem Vertragspartner einen neuen Termin abstimmen und diesen schriftlich bestätigen. Für etwaige dem Vertragspartner durch eine Terminverschiebung entstandene Kosten übernimmt die Fotografin keinerlei Haftung.

2.4 Alle im Zusammenhang mit dem Shootingvertrag erstellten Fotos werden, verkleinert und mit Logo, über eine Onlinegalerie zur Ansicht gestellt. Die qualitative Beurteilung und Vorauswahl der Fotos obliegt der Fotografin. Im Übrigen sind die Bilder vom Vertragspartner aus der Onlinegalerie selbst zu wählen und der Fotografin durch eine Markierung mitzuteilen. Die ausgewählten Fotos werden dann im (natürlichen) Stil der Fotografin bearbeitet, nicht bearbeitete Fotos werden nicht ausgehändigt.

Die Bilder aus der Auswahlgalerie dürfen weder heruntergeladen noch gespeichert (auch kein Screenshot) oder verbreitet werden. Die Bilder aus der Auswahl gehen zu keinem Zeitpunkt in den Besitz oder in das Eigentum des Vertragspartners über und dienen nur zur Auswahl der gewünschten, vertraglich vereinbarten, Anzahl an Bildern. Alle Werknutzungsrechte verbleiben bei der Fotografin.

2.5 Beanstandungen müssen innerhalb von einer Woche nach Lieferung bzw. nach dem Zeitpunkt des Erscheinens auf der Auswahlgalerie der Fotografin mitgeteilt werden, ansonsten gilt das Bildmaterial als mangelfrei und vertragskonform angenommen.

2.6 Die Fotografin haftet nicht für etwaige Schäden (Personen- sowie Sachschäden), die während eines vereinbarten Shootingtermins entstehen bzw. entstanden sind. Die Benützung von öffentlichen Plätzen und anderen Orten im Freien, die für vereinbarte Shootings ge- bzw. benutzt werden, erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Vertragspartners. Allenfalls notwendige behördliche Genehmigungen hat der Vertragspartner zu erwirken.

Für Schäden (Personen- sowie Sachschäden), die während eines Foto-Shootings aufgrund von Unachtsamkeit, Leichtsinn, Übermut oder sonstigem schuldhaften Verhalten durch den Vertragspartner herbeigeführt bzw. verursacht wurden, haftet der Vertragspartner. Dieser hat die Fotografin für alle aus diesem Titel entstehenden Nachteile und Forderungen Dritter völlig schad- und klaglos zu halten.




3. Nutzungsrechte

3.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen der Fotografin zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck; jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht.

Die einfachen Nutzungsrechte beschränken sich auf die nicht gewerbliche Nutzung der Bilder. Sollte eine gewerbliche Nutzung angestrebt werden, muss die Fotografin um Erlaubnis gebeten werden.

3.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: (c). Name der Fotografin, Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.

3.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

3.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung/Namensnennung erfolgt.

3.5 Bei Veröffentlichung im Internet oder in anderen Medien ist der Fotografin die Webadresse bzw. der Ort der Veröffentlichung mitzuteilen. Inwieweit der Vertragspartner zu einer Veröffentlichung berechtigt ist, regelt der Shootingvertrag. Sollte darin keine diesbezügliche Regelung enthalten sein, ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.

3.6 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält die Fotografin diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gemäß § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gemäß § 1041 ABGB. Die Fotografin garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.

3.7 Sollte die Fotografin vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so hat der Auftraggeber zu garantieren, dass er hierzu berechtigt ist und stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.

3.8 Die Fotografin ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihr hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken der Fotografin seine ausdrückliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gemäß § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gemäß § 1041 ABGB. Der Vertragspartner erteilt unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen auch seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne eine Veröffentlichung zu Werbezwecken der Fotografin verarbeitet werden.

3.9 Das Eigentum an den Bilddateien steht der Fotografin zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, von der Fotografin hergestellte Bilddateien.

3.10 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Vertragspartner gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.

Die Fotografin wird die Fotoaufnahme(n) ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes des Bildmaterials gewünscht sein, sollen zum Beispiel Fotos nicht veröffentlicht werden, muss dies ausdrücklich vor dem Fotoshooting durch den Kunden deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden. 

3.11 Das Bildmaterial darf in keiner Form vom Kunden oder Dritten verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden. Besondere Bearbeitungen können vorab mit der Fotografin besprochen werden. Das Logo der Fotografin darf unter keinen Umständen entfernt werden.




4. Datenschutz:

4.2. Der Vertragspartner nimmt folgende Datenschutzmitteilung, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass die Fotografin damit die sie treffenden Informationspflichten erfüllt hat:

4.3. Die Fotografin als Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wie folgt:

a) Zweck der Datenverarbeitung:

Die Fotografin verarbeitet die personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken der Fotografin, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigenen Werbezwecke der Fotografin.


b) Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Die Fotografin verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter a) genannten Zwecke zu erreichen.


c) Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners:

Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Vertragspartners namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich

· insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist,

· Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner bestehen, und

· gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.


d) Speicherdauer:

Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden von der Fotografin nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter a) genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden, solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.


e) Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten:

Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt,

· zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten die Fotografin gespeichert hat, um Kopien dieser Daten, ausgenommen die Lichtbilder selbst, zu erhalten;

· die Berechtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeiteten wurden, zu verlangen;

· von der Fotografin zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken;

· unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebenen Einwilligung zu widerrufen;

· Datenübertragbarkeit zu verlangen;

· die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen, und

· bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.


4.4. Kontaktdaten der Verantwortlichen:

Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an die ihm namentlich und anschriftlich bekannten Fotografin wenden.



5. Zahlungs- und Lieferkonditionen

5.1. Um einen Termin verbindlich zu reservieren, ist vom Kunden eine einmalige Anzahlung von 100€ zu leisten. Sollte der vereinbarte Termin nicht zustande kommen, wird dieser ohne Rückerstattung der Anzahlung so lange verschoben, bis ein optimaler Termin gefunden wurde.

5.2 Die vereinbarte Rechnungssumme ist, mit Abzug der Anzahlung, vom Kunden am Termin in Bar oder mit Bankomatkarte zu begleichen oder muss vorab derart überwiesen werden, dass der Betrag am Termin am Konto der Fotografin verzeichnet ist (ohne jeglichen Abzug). Zahlungsverspätungen, die in der Sphäre des Kunden liegen, gehen zu seinen Lasten. Soweit nichts anderes vereinbart wird, werden bei Zahlungsverspätungen Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Sollte der Kunde Nachbestellungen tätigen, sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug zu zahlen.

Kontodaten:

Inhaber: Natascha Wondrusch

IBAN: AT90 1400 0022 1006 4586

BIC: BAWAATWW

5.3 Eine verspätete Zahlung wird mit Verzugszinsen von 4% und Mahngebühren von € 5.- für die erste Mahnung und € 10.- für die 2. und letzte Mahnung belastet.

5.4 Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die Fotografin zur Korrektur auch bei bereits erstellten Rechnungen.



6. Vertragsverletzungen

Verstöße, wie zum Beispiel nicht vereinbarte Veröffentlichungen, Verbreitung, oder jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht der Fotografin, stellen eine Vertragsverletzung dar und berechtigen zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen (z.B. Schadenersatzzahlungen). Dies gilt ebenso, wenn entgegen den Bestimmungen dieser AGB Fotos nach einmaliger Mahnung nicht sofort entfernt oder trotzdem abgedruckt, veröffentlicht oder sonst wie verbreitet werden.


7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

7.1 Für sämtliche aus und im Zusammenhang mit diesen AGB, und angebotenen Leistungen, Angebote und Lieferungen der Fotografin, entspringenden Rechtsstreitigkeiten, welche nicht kraft Gesetzes vor einen besonderen ausschließlichen Gerichtsstand oder Gerichtshof gehören, ist in erster Instanz das sachlich zuständige Gericht am Geschäftssitz der Fotografin zuständig.

7.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausschluss der Kollisionsnormen.


8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB werden die Vertragspartner die unwirksame und/oder unvollständige Bestimmung durch eine wirksame und/oder vollständige Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der jeweiligen Klausel am nächsten kommt.

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